PRESSEMITTEILUNG 20/2019

Bamberg, den 25.06.19

B 173 wird wieder für den Verkehr freigegeben

Ansprechpartner: Frau Gruschwitz   Tel. 0951-9530 1212

 

Am Freitag 28.06.2019 werden die Straßenbauarbeiten an der Bundesstraße 173 zwischen der AS Lichtenfels Ost und Zettlitz abgeschlossen. Ab ca. 9.00 Uhr kann daher die Vollsperrung der B 173 wieder aufgehoben werden.

Das Staatliche Bauamt Bamberg hat innerhalb der letzten 5 Wochen an der B 173 unter Vollsperrung verschiedene Erneuerungsmaßnahmen durchführen lassen. Die mit den Arbeiten beauftragte Firma STRABAG AG konnte wegen der Vollsperrung und aufgrund günstiger Witterungsverhältnisse sicher, zügig und qualitätsvoll arbeiten, weshalb die B 173 auch wie geplant wieder für den Verkehr freigegeben werden kann. Insgesamt wurden rund 1,4 Millionen Euro für die Erhaltung der B 173 investiert.

Im Zuge der Straßenbauarbeiten wurden sowohl zwischen der AS Lichtenfels Ost und Michelau bzw. Kieswerk Schramm als auch zwischen Trieb und Hochstadt sowie in der Ortsdurchfahrt Hochstadt die Bankette geschält, Entwässerungseinrichtungen repariert, die Fahrbahndecke gänzlich aus- und neue Asphaltschichten eingebaut. Auch der Rastplatz vor Trieb wurde mitsaniert. Letztlich wurden neue Leitpfosten eingebaut, neue Schutzplanken gesetzt und Fahrbahnmarkierungen aufgebracht.

Die Straßenmeisterei Bad Staffelstein nutzte die Sperrzeit, um in der Ortsdurchfahrt Trieb die Fußgängerampel mit taktilen Bodenindikatoren barrierefrei auszustatten und diverse Schadstellen in der Fahrbahn auszubessern.

Der Landkreis Lichtenfels nutzte ebenfalls die Vollsperrung der Strecke aus und erledigte notwendige Instandhaltungsarbeiten am Fahrbahnbelag der Bahnbrücke im Bereich der Einmündung der Kreisstraße LIF 13 bei Michelau.

Zudem wurden diverse Gehölzarbeiten im Straßenseitenraum durchgeführt und Erkundungsbohrungen für den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße niedergebracht.

Der Hauptgrund weshalb diese Arbeiten unter Vollsperrung durchgeführt wurden, ist ein qualitätsvolleres Arbeitsergebnis bei gleichzeitig geringerem Kosteneinsatz und Zeitbedarf. Halbseitige Sperrungen immer nur kurzer Abschnitte mit Baustellenampelbetrieb, erschweren den Einbau, führen zu zahllosen Fugen, ziehen die Arbeiten mehrere Monate in die Länge und ergeben, bei der vorhandenen, hohen Verkehrsbelastung, letztlich auch in Summe erhebliche Stauungen und Zeitverluste.

Ein weiterer, wichtiger Grund waren die im Dezember 2018 in Kraft getretenen, strenger gefassten, „Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A5.2“ (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen). Diese ASR dient dem Schutz von Beschäftigten auf Baustellen vor Gefährdungen durch den fließenden Verkehr im Grenzbereich zum Straßenverkehr. Sie geben ein Mindestmaß für einen Sicherheitsabstand bei halbseitigen Sperrungen für Arbeiter am unmittelbaren Verkehrsraum vor, der hier auf größerer Streckenlänge nicht hätte eingehalten werden können. Zudem gilt im Arbeitsschutz die gesetzliche Vorgabe Gefährdungen von Beschäftigten zu vermeiden und verbleibende Gefährdungen zu minimieren. Nach dem TOP-Prinzip (technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen) musste eine Vollsperrung und Umleitung geprüft werden.

Letztlich hat der Straßenbaulastträger nach Erhebung und Abwägung aller gewichtigen Belange und Interessen entschieden, die Vollsperrung anzuordnen und Umleitungen einzurichten.

Wegen der Vollsperrung mussten sich in der Zeit täglich mehr als 17.000 Fahrzeuge bzw. Verkehrsteilnehmer andere Straßen und Verbindungen, vor allem in Nord-Südrichtung, suchen. Ein Teil des Durchgangsverkehres umfuhr den Bereich großräumig, ein Großteil nutzte die ausgeschilderten Umleitungsstrecken über die B 303 oder die St 2191/2203, Anlieger und ortskundige Fahrer fuhren auch diverse „Schleichwege“.

Im Zuge der Umleitungsstrecken zeigte sich, dass an wichtigen Verkehrsknoten, wie z.B. an der Verknüpfung der B 303 mit der A 73 (Anschlussstelle Ebersdorf) oder an der Einmündung der St 2191 in die B 289 bei Burgkunstadt, die zeitweise deutlich größere Verkehrsmenge als sonst nicht reibungslos abgewickelt werden kann. Soviel Leistungsfähigkeitsreserve ist im Straßennetz bzw. vor allem an Knotenpunkten nicht vorhanden und könnte auch aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht vorgehalten werden. Nach kurzer Anlauf- und Eingewöhnungsphase und unter Beobachtung der sich einstellenden Verkehrsverteilung wurden verschiedene Nachjustierungen in der Verkehrssteuerung vorgenommen, wodurch die Situation auf den Straßen zwar nicht gänzlich entspannt, aber zumindest einigermaßen erträglich wurde. Zur Entspannung trugen auch die Pfingstferien bei. Letztlich wurde vor allem den Verkehrsteilnehmern, aber auch den Anliegern und Anwohnern an den Umleitungsstrecken (wieder) deutlich, welch hohe Verbindungs- und Entlastungsfunktion die B 173 im oberfränkischen Verkehrsnetz hat.

Das Staatliche Bauamt Bamberg bedankt sich insbesondere bei den Anliegern in Hochstadt für die geduldig ertragenen Einschränkungen während der Bauausführung, bei den Anwohnern an den Umleitungsstrecken für das Ertragen der Mehrbelastung sowie bei allen Verkehrsteilnehmern für ihr, zumindest großteils, entgegengebrachtes Verständnis für die Vollsperrung. Für die im Stau verlorene Zeit bitten wir um Nachsicht. Zuletzt gilt unser Dank den Gemeinden, den Verkehrsbehörden, den Trägern der Schülerbeförderung und des ÖPNV, den Rettungsdiensten und der Polizei für die gute Zusammenarbeit.

Bamberg, 25.06.2019

gez.

BD Zeuschel

Bereichsleiter Straßenbau